Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
BRIZZLY FITNESS

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Christoph Eitlinger, B.Eng., Emailwerkstraße 29, 9523 Villach (im Folgenden „BRIZZLY“) und dem Mitglied.

1.2 Sie gelten für Mitgliedschaften einschließlich Gruppenkursen und Fitness 50+, für die Angebote BRIZZLY KIDS und BRIZZLY TEENS sowie für Personal Training und Nutrition Coaching.

1.3 Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Textform.


2. Zustandekommen des Vertrages

2.1 Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung des Mitgliedsvertrages oder durch Bestätigung einer Buchung durch BRIZZLY zustande.

2.2 Vor Abschluss findet in der Regel ein kostenloses Beratungsgespräch statt. Aus dem Beratungsgespräch entsteht für beide Seiten keine Verpflichtung.

2.3 Die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Leistungs- und Preisliste ist Bestandteil des Vertrages und wird dem Mitglied ausgehändigt.


3. Rücktrittsrecht bei Fernabsatz- und Auswärtsgeschäften

3.1 Wird der Vertrag ausschließlich über Fernkommunikationsmittel geschlossen, etwa per E-Mail oder über einen zugesandten Link, steht dem Mitglied als Verbraucher ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu.

3.2 Die Frist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses.

3.3 Der Rücktritt ist formfrei möglich, etwa per E-Mail an fitness@brizzly.at. Ein Muster-Rücktrittsformular wird dem Mitglied gemeinsam mit dem Vertrag zur Verfügung gestellt.

3.4 Beginnt die Leistung auf ausdrücklichen Wunsch des Mitglieds vor Ablauf der Rücktrittsfrist, hat das Mitglied bei einem Rücktritt ein dem bis dahin erbrachten Leistungsanteil entsprechendes Entgelt zu zahlen.


4. Laufzeit und Kündigung der Mitgliedschaft

4.1 Die Mitgliedschaft wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Es besteht keine Mindestvertragsdauer und keine Bindungsfrist.

4.2 Die Mitgliedschaft kann von beiden Vertragsteilen jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Die Frist beginnt mit dem Zugang der Kündigung bei BRIZZLY. Die Mitgliedschaft endet mit Ablauf desselben Kalendertages im Folgemonat.

4.3 Beispiel: Geht die Kündigung am 10. März ein, endet die Mitgliedschaft mit 10. April.

4.4 Fehlt der entsprechende Kalendertag im Folgemonat, endet die Mitgliedschaft mit dessen letztem Tag.

4.5 Die Kündigung bedarf der Textform, eine E-Mail an fitness@brizzly.at genügt.

4.6 BRIZZLY bestätigt jede Kündigung in Textform unter Angabe des Enddatums.

4.7 Das Recht beider Vertragsteile zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.


5. Beiträge und Zahlung

5.1 Die Mitgliedschaft wird auf Wochenbasis abgerechnet. Es gilt der im Mitgliedsvertrag vereinbarte Wochenbeitrag. Sämtliche Kosten sind darin enthalten. BRIZZLY verrechnet keine gesonderten Service-, Verwaltungs- oder Aufnahmepauschalen.

5.2 Der Einzug erfolgt alle 14 Tage im Voraus für jeweils zwei Wochen per SEPA-Lastschrift. Das Mitglied erteilt dazu ein SEPA-Lastschriftmandat.

5.3 Endet die Mitgliedschaft innerhalb eines bereits abgerechneten Zeitraums, wird der Beitrag für die nicht in Anspruch genommenen Tage anteilig rückerstattet. Die Berechnung erfolgt taggenau auf Basis des Wochenbeitrags geteilt durch sieben.

5.4 Für die Wahl des Zahlungsmittels werden keine zusätzlichen Entgelte verrechnet.

5.5 Wird eine Lastschrift aus einem vom Mitglied zu vertretenden Grund zurückgebucht, hat das Mitglied die BRIZZLY tatsächlich entstandenen Bankspesen zu ersetzen.

5.6 Gerät das Mitglied mit zwei fälligen Einzügen in Verzug, kann BRIZZLY nach erfolgloser Mahnung unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen die Mitgliedschaft außerordentlich beenden. Bereits fällige Beiträge bleiben zu zahlen.


6. Änderung der Beiträge

6.1 BRIZZLY kann die Wochenbeiträge ändern. Eine Änderung wird dem Mitglied mindestens zwei Monate vor Wirksamwerden in Textform bekannt gegeben.

6.2 In der Bekanntgabe wird auf das Kündigungsrecht nach Punkt 4.2 hingewiesen. Das Mitglied kann die Mitgliedschaft so beenden, dass der geänderte Beitrag nie zur Anwendung kommt.

6.3 Bereits abgerechnete Zeiträume bleiben unverändert.


7. Leistungen, Kurszeiten und Betriebszeiten

7.1 BRIZZLY stellt Trainingsflächen, Geräte und die Betreuung durch qualifizierte Coaches im Rahmen des gebuchten Angebots zur Verfügung.

7.2 Der Kursplan wird laufend aktualisiert. BRIZZLY kann einzelne Kurszeiten ändern, sofern das Gesamtangebot in Umfang und Qualität vergleichbar bleibt und die Änderung für das Mitglied zumutbar ist. Änderungen werden mindestens zwei Wochen vorher bekannt gegeben.

7.3 An gesetzlichen Feiertagen sowie an den zu Jahresbeginn bekannt gegebenen Schließtagen finden keine Kurse statt.

7.4 Kann BRIZZLY die Leistung länger als zwei Wochen zusammenhängend nicht erbringen, ruht der Vertrag für diesen Zeitraum und die Beitragspflicht entfällt anteilig. Dauert die Unterbrechung länger als zwei Monate, kann das Mitglied den Vertrag außerordentlich kündigen.


8. Standort

8.1 Trainingsort ist Emailwerkstraße 29, 9523 Villach.

8.2 Verlegt BRIZZLY den Standort, ist das Mitglied berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt der Verlegung außerordentlich und kostenfrei zu kündigen.


9. Pausierung

9.1 Eine Ruhendstellung der Mitgliedschaft ist nicht vorgesehen. Bei längerer Verhinderung, etwa durch Krankheit, Verletzung, Schwangerschaft oder Ortsabwesenheit, kann die Mitgliedschaft nach Punkt 4.2 gekündigt und zu einem späteren Zeitpunkt neu abgeschlossen werden.

9.2 Für einen Neuabschluss wird kein Aufnahme- oder Wiedereinstiegsentgelt verrechnet.


10. Personal Training und Nutrition Coaching

10.1 Personal Training und Nutrition Coaching werden als Einzeleinheiten oder als Pakete verkauft. Diese sind unabhängig von einer bestehenden Mitgliedschaft.

10.2 Das Entgelt ist bei Buchung im Voraus fällig, sofern nicht anders vereinbart.

10.3 Gekaufte Einheiten sind ab dem Kaufdatum sechs Monate gültig.

10.4 Ist ein Mitglied durch Krankheit, Verletzung oder Schwangerschaft länger als vier Wochen zusammenhängend an der Inanspruchnahme gehindert, verlängert sich die Gültigkeit um den Zeitraum der Verhinderung.

10.5 Vereinbarte Termine können bis 24 Stunden vor Terminbeginn kostenfrei abgesagt oder verschoben werden. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen gilt die Einheit als konsumiert.

10.6 Sagt BRIZZLY einen Termin ab, wird ein Ersatztermin angeboten. Die Einheit gilt nicht als konsumiert.

10.7 Das Onboarding ist ein Personal-Training-Paket mit acht oder mehr Einheiten über einen Zeitraum von etwa einem Monat. Für das Onboarding gelten die Bestimmungen dieses Punktes.


11. Hausordnung und Verhalten

11.1 Die Hausordnung liegt in den Räumlichkeiten auf und ist unter brizzly.at/hausordnung abrufbar. Sie ist in ihrer bei Vertragsabschluss geltenden Fassung Vertragsbestandteil.

11.2 Änderungen der Hausordnung werden dem Mitglied in Textform mitgeteilt. Änderungen, die Rechte oder Pflichten des Mitglieds wesentlich berühren, bedürfen der Zustimmung des Mitglieds.

11.3 Den sicherheitsrelevanten Anweisungen der Coaches ist Folge zu leisten.

11.4 Die Mitnahme, Verwendung oder Weitergabe von Dopingmitteln oder leistungssteigernden Substanzen im Sinne des Anti-Doping-Bundesgesetzes ist untersagt. Bei Verstoß kann BRIZZLY den Vertrag außerordentlich kündigen. Bereits fällige Beiträge bleiben zu zahlen, ein Verfall künftiger Beiträge tritt nicht ein.


12. Gesundheitszustand und Eigenverantwortung

12.1 Das Training bei BRIZZLY setzt eine dem Training angemessene körperliche Verfassung voraus.

12.2 Das Mitglied informiert BRIZZLY vor Trainingsbeginn über bestehende gesundheitliche Einschränkungen, Verletzungen, Erkrankungen und über eine Schwangerschaft, soweit diese für das Training relevant sind.

12.3 BRIZZLY empfiehlt vor Trainingsbeginn eine ärztliche Untersuchung, insbesondere bei Wiedereinstieg nach längerer Pause, bei Vorerkrankungen oder ab dem 40. Lebensjahr.

12.4 Treten während des Trainings Beschwerden auf, ist das Training abzubrechen und ein Coach zu informieren.


13. Haftung

13.1 BRIZZLY haftet für Personenschäden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Diese Haftung wird nicht ausgeschlossen und nicht beschränkt.

13.2 Für Sachschäden haftet BRIZZLY bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

13.3 Für in die Räumlichkeiten eingebrachte Gegenstände wird keine Verwahrung übernommen. Wertgegenstände sollen nicht mitgebracht werden.

13.4 BRIZZLY haftet nicht für Schäden, die durch Nichtbeachtung von Anweisungen der Coaches oder durch Verschweigen relevanter gesundheitlicher Umstände entstehen.


14. Minderjährige, BRIZZLY KIDS und BRIZZLY TEENS

14.1 Bei Minderjährigen ist die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten erforderlich.

14.2 Der Erziehungsberechtigte haftet für die vertragsgemäßen Beiträge. Eine darüber hinausgehende Haftung wird nicht begründet.

14.3 Die Aufsichtspflicht von BRIZZLY beginnt mit dem Beginn der gebuchten Einheit und endet mit deren Ende.

14.4 Ob das Kind die Räumlichkeiten nach der Einheit selbständig verlassen darf oder abgeholt wird, legen die Erziehungsberechtigten im Anmeldeformular fest. Diese Festlegung kann jederzeit in Textform geändert werden.

14.5 Erziehungsberechtigte informieren BRIZZLY über gesundheitliche Einschränkungen des Kindes, die für das Training relevant sind.


15. Datenschutz

15.1 BRIZZLY verarbeitet personenbezogene Daten des Mitglieds ausschließlich zur Vertragserfüllung und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten.

15.2 Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung unter brizzly.at/datenschutz.

15.3 Eine Verwendung der Daten für Werbezwecke sowie die Veröffentlichung von Aufnahmen, auf denen eine Person im Mittelpunkt steht, erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten, freiwilligen und jederzeit widerrufbaren Einwilligung. Die Einwilligung ist nicht Voraussetzung für den Vertragsabschluss.

15.4 Bei BRIZZLY entstehen regelmäßig Foto- und Videoaufnahmen des Trainingsbetriebs. Sie werden zur Darstellung des Angebots auf der Website, in sozialen Netzwerken, im Newsletter, in Werbeanzeigen und in Drucksachen verwendet. Auf diesen Aufnahmen können einzelne Personen erkennbar sein, ohne im Mittelpunkt der Aufnahme zu stehen. Grundlage dafür ist das berechtigte Interesse von BRIZZLY an der Darstellung des Betriebs gemäß Art 6 Abs 1 lit f DSGVO.

15.5 Das Mitglied kann der Verwendung von Aufnahmen, auf denen es erkennbar ist, jederzeit und formlos widersprechen, per E-Mail an fitness@brizzly.at oder direkt in den Räumlichkeiten. Ein Grund ist nicht erforderlich. BRIZZLY entfernt die betreffenden Inhalte innerhalb von 14 Tagen von den eigenen Kanälen und verwendet sie nicht weiter. Bereits gedruckte Materialien, bereits ausgespielte Werbeanzeigen sowie Inhalte, die Dritte geteilt oder gespeichert haben, können nicht zurückgeholt werden.

15.6 Aufnahmen von Minderjährigen werden ausschließlich mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten veröffentlicht.


16. Schlussbestimmungen

16.1 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

16.2 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Zwingende Verbraucherschutzbestimmungen des Staates, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat, bleiben unberührt.

16.3 Für Streitigkeiten mit Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

16.4 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. BRIZZLY ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.


Stand: August 2026, Version 2